Salut liebe Menschen in der der Woprobe-Liste,
ich habe eine Frage.
Eine kleine Gruppe die ich betreue, hat mir ihrer gerade noch zentralen auf
Plena fokussierten Orgastruktur größere Herausforderungen bei den
anstehenden intensiven Bauprojekt (>1 Mio. Komplettsanierung).
Ich bin mit der Gruppe mittlerweile soweit, dass die Verantwortung aus dem
Plenum in eine gerade in der Gründung befindliche Bau-AG bzw. Bauherrin-AG
übergeben wird.
Für diese Bau-AG erarbeite ich gerade mit der Gruppe eine
Mandatsbeschreibung. Also was darf die AG alles entscheiden, was muss das
Plenum entscheiden, wie ist die Kommunikation zum Plenum, Betragsgrenzen,
Logbuch etc.
Das muss ich zum ersten Mal in einer sehr detaillierten Form machen, da in
der Gruppe gerade wenig Vertrauen da ist von einer Person und für die das
alles so genau wie möglich sein soll. Deswegen frage ich Euch um
Unterstützung, damit das Ergebnis richtig gut werden kann (ich selbst traue
mir eine qualitativ 80%ige-Lösung zu und strebe aber eher so 95% an).
Hat jemand zufällig ein gutes Beispiel einer detaillierten
Mandatsbeschreibung einer Bau-AG bzw. eines Bau-Kreises, die er/sie mit mir
oder allen teilen möchte? Ich arbeite auch gern weiter daran und stelle eine
auf mein Projekt angepasste Version dann hier online.
Wenn das jemand als erschaffenen Wert im Gegenzug gegen etwas teilen möchte,
bin ich ganz dabei und wir finden bestimmt etwas.
Und etwas kleines für die Liste:
Da wir es heute in einem Kolleg*innen-Call hatten die Ethikbank steht
wenn ihr es noch nicht wisst - übrigens auch als Finanzierungspartner für
Wohnprojekte zur Verfügung. Rico Burges ist da der Ansprechpartner
https://www.volksbankeisenberg.de/privatkunden/immobilien/team.html
Wer es noch nicht gelesen hat . seit Vorgestern gibt es die
Wohngemeinnützigkeit wieder
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/Webs/BMWSB/DE/2024/0
6/NWG.html
Viele Grüße & habt Dank
Frank
--
Gemeinschaftliche & unternehmerische Beratung, Begleitung, Moderation und
Mediation für selbstverwaltete Wohnprojekte und Freie Schulen
Immobilien & Projekte e.K.
Inh. Frank Döderlein
Schrebergartenweg 8
OT Gersdorf
01920 Haselbachtal
Tel.: 0151 / 26 08 95 21
Mail: kontakt(a)frankdoederlein.de <mailto:kontakt@frankdoederlein.de>
Web: www.frankdoederlein.de <http://www.frankdoederlein.de>
Handelsregister: HRA 11725
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Liebe alle,
ich hatte dafür auch mit Julius gesprochen, aber die Arbeit nun nur ganz
kurz überflogen.
LGRo
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: WG: Konzeptverfahren in Kleinstädten
Datum: Tue, 21 May 2024 14:02:41 +0000
Von: Mona Gennies <m.gennies(a)montag-stiftungen.de>
An:
Liebe Mitschreiber*innen des Leitfadens Konzeptverfahren,
hier ein Link zu einer ziemlich guten Bachelorarbeit zum Thema
Konzeptverfahren in Kleinstädten, die sich auch an vielen Stellen auf
unseren Leitfaden bezieht für Euren internen Gebrauch. Vielleicht ja
spannend für Euch?!
Viele liebe Grüße
Mona
--------------------------------------------------------------- Mona
Gennies Bauassessorin
Referentin Gemeinwohl
Gemeinwohlorientierte Konzeptverfahren
Telefon +49 (0) 228 26716-475
Mobil +49 (0) 151 5257 0858
m.gennies(a)montag-stiftungen.de
www.montag-stiftungen.de
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Montag Stiftung Urbane Räume
Gemeinnützige Aktiengesellschaft
Raiffeisenstraße 5 53113 Bonn
Vorstand: Stefan Anspach, Johanna Debik HRB 13967 - Amtsgericht Bonn
+++ Publikation Gemeinwohl bauen ab sofort im Handel +++
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Julius Klöber <julius.frederik.kloeber(a)uni-weimar.de> Gesendet:
Donnerstag, 18. April 2024 08:52
An: Mona Gennies <m.gennies(a)montag-stiftungen.de>
Betreff: Konzeptverfahren in Kleinstädten
Hallo Mona!
Nachdem sich's jetzt noch etwas länger hingezogen hat, als geplant, ist
meine Bachelorarbeit endlich abgegeben, verteidigt und bewertet. Wenn du
jetzt tatsächlich mal reinschauen möchtest, findest du hier einen Link
zum Runterladen:
https://cloud.uni-weimar.de/s/eYF5CMNc25WkmTY
Aus datenschutztechnischen Gründen nur für den internen Gebrauch, also
nicht groß weiterschicken, das wäre super.
Die Arbeit ist relativ lang geworden, aber vielleicht findet sich darin
ja etwas, was auch für dich interessant ist. Deine Liste und die Infos
daraus waren in jedem Fall sehr, sehr hilfreich bei der Bearbeitung,
danke dafür nochmal!
Falls noch Fragen offen sind, stehe ich natürlich noch gerne zur Verfügung!
Viele Grüße
Julius
--
Julius Klöber
Bauhaus-Universität Weimar
Urbanistik (B.Sc.)
Tel.: +49(0) 1577 0452644
E-Mail: julius.frederik.kloeber(a)uni-weimar.de
Salut Gregor, salut Jonas,
salut alle anderen Beratenden,
ich hatte gestern das Seminar Basics der Finanzierung von Wohnprojekten gegeben.
Da gab es eine Frage, die ich nicht sicher beantworten konnte. Die Frage habe ich gerade mit der Genossenschaftsspezialistin Sonja Menzel von der innova eG erörtert und würde Euch gern die Antwort weiterleiten, da die öfters von Gruppen bei mir kommt … und ggf. auch für andere interessant ist.
@ Gregor … kannst Du das bitte an Deine Gruppe um Simon weiterleiten, da von ihm die Frage kam.
Sachverhalt
Es geht darum, ob ein Genossenschaftsmitglied, das gleichzeitig Mieter*in ist, eine geringe Kaltmiete bezahlen könnte, wenn es mehr Anteile als andere zeichnet. Zum Beispiel … wenn mehr als 30.000 € als Anteil gezeichnet werden, dann wird die Kaltmiete um 0,20 €/m² pro Monat gesenkt pro volle 10.000 €. Also 40.000 € Anteile = - 0,20 € Kaltmiete …… 50.0000 € Anteile = - 0,40 € Kaltmiete.
Antwort, wie schon im Seminar gestern angedeutet.
Das geht unseres Erachtens nicht, da das am Ende eine verdeckte Gewinnausschüttung an das jeweilige Mitglied ist. Faktisch könnte mensch das ja auch wie eine „Ausschüttung“ betrachten, die das Mitglied dafür bekommt, dass es Geld in die Genossenschaft einlegt. Bei +10.000 € und einer 100 qm Wohnung wäre das eine „Ausschüttung“ von 240 € im Jahr (also ca. 2,4%).
So eine Ausschüttung müsste „aufgedeckt“ aber komplett versteuert werden beim/bei der Empfängerin. Wenn das in einer geringeren Kaltmiete „versteckt“ wäre … würden Steuern hinterzogen werden.
Wenn jemand mehr Geld als andere einbringen kann, gibt es andere Möglichkeiten. Wenn daraus Erträge erzielt werden sollen (wie z.B. Zinsen bei Nachrangdarlehen oder Ausschüttungen auf weitere Anteile) … müssen die aber versteuert werden (es gibt aber auch wiederum steuerliche Freibeträge für Zinsen).
Deswegen geht das unseres Erachtens nicht. Da weder Sonja noch ich Steuberater*innen sind, bitten wir dies als Orientierung zusehen … für eine fachlich einwandfreie Meinung müssten Steuberater*innen hinzugezogen werden.
Viele Grüße
Frank
--
Gemeinschaftliche & unternehmerische Beratung, Begleitung, Moderation und Mediation für selbstverwaltete Wohnprojekte und Freie Schulen
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Inh. Frank Döderlein
Schrebergartenweg 8
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01920 Haselbachtal
Tel.: 0151 / 26 08 95 21
Mail: kontakt(a)frankdoederlein.de
Web: <http://www.frankdoederlein.de/> www.frankdoederlein.de
Handelsregister: HRA 11725
Registergericht: Amtsgericht Dresden
Neu auf der Liste und noch nicht allen bekannt, deswegen leite ich diese
kleine Vorstellung weiter.
LG
Gregor
Vorstellung Tobias Bernet:
Ich bin seit etlichen Jahren in der Leipziger und bundesweiten
Wohnprojekte-Szene unterwegs, u.a. als Vorstandsmitglied und
Projektentwickler der SoWo Leipzig eG und Geschäftsführer des wohnbund
e.V. sowie freiberuflicher Projekteberater, und manchmal auch schreibend
und veröffentlichend zum Themenbereich Genossenschaften, Wohnungspolitik
etc. (ein paar meiner Tätigkeiten sind unter www.tobiasbernet.de
dokumentiert).
Danke! & herzliche Grüße
Tobi